Mittwoch, 18. Oktober 2006
Neuss Weingartenstraße
Eine unserer Auszubildenden muss von Gladbeck in die Berufsschule in Neuss gehen. Das ist nicht böser Wille des Ausbildungsbetriebes, der seinen Sitz in Meerbusch hat. Nein, die Schulen und das Schulministerium in NRW sind die verursacher dieser Misere.

Diese achten nämlich ohne jeden Sinn und Verstand inzwischen peinlich genau darauf, dass Auszubildende, auch wenn es Ihrem Wunsch und dem Wunsch des Betriebes entspricht, nicht an ihrem Wohnort sondern am „zuständigen Schulort“ des Sitzes des Unternehmens „eingeschult“ werden.

Nun möchte man über die lausige Qualität und das selbstgefällige Selbstverständnis der Berufsschulen und des Schulministeriums in diesem Land eh kein Wort mehr verlieren. Dass aber in o.g. Fall Frau Heynen von der Berufsschule Weingartenstraße in Neuss die Dreistigkeit besitzt, von einer Schülerin die Staubedingt zu spät zum Unterricht erscheint, zu verlangen, eine „Entschuldigung des Betriebes“ beizubringen, ist mal wieder eine Erwähnung als Ausbildungsverhinderer der Woche wert.

Denn es könnte ja die Auszubildende, wenn sie in Gladbeck zur Schule gehen dürfte, pünktlich zum Unterricht erscheinen - wenn auch in Gladbeck. Das Gesetz also, dass in Neuss die nutzlose Existenz des Arbeitsplatzes von Frau Heynen gewährleistet, verhindert hier ganz alleine die Pünktlichkeit der Auszubildenden. Vielleicht sollte Frau Heynen sich dafür beim Betrieb und der Auszubildenden entschuldigen.

Wir werden natürlich keinem Auszubildenden jemals irgendeine „Entschuldigung für die Berufsschule“ (sic!) schreiben. Vorher kriege ich persönlich einen Lachkrampf. Wir haben es, als diejenigen, die Ausbildungsplätze schaffen, sicher nicht nötig, Sankt Bürokratius zu huldigen. Wir haben es auch sicher nicht nötig, denen, die von Ausbildung profitieren (weil aus Menschen mit der Qualifikation zum Berufsschullehrer und Ministerialbeamten ohne Auszubildende und Ausbildungsbetriebe eh nichts weiter als zusätzliche Arbeitslose geworden wären) zu erklären, warum, wer unserer Auszubildenden, wann Ihre nutzlosen Bemühungen leider nicht persönlich zur Kenntnis nehmen (aka „am Unterricht teilnehmen“) kann.

Wir schreiben deshalb wörtlich:

Sehr geehrte Frau Heynen,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass wir die Fehlstunden unserer Auszubildenen <Vorname> <Nachname> für den 21.9.2006 und den 18.10.2006 zur Kenntnis genommen haben.

Mit freundlichen Grüßen
<eine ppa> i.A. <nochjemand anders>

Handschriftlicher Zusatz der Geschäftsführung:

Sehr geehrte Frau Heynen,

in den o.g. Fällen waren die „Fehlstunden“ bedingt durch Staus auf den Neusser Autobahnen. Ich bitte Sie, uns in solchen Fällen zukünftig von lästigen Nachfragen zu verschonen. Bei allem Verständnis, das wir hier dafür haben, dass Ihr berufliches Selbstbild einen Hang zu übertriebener Bürokratie (aka Amtsschimmel) für Sie quasi bedingt, müssen wir als Unternehmen doch darauf bestehen, unnötige bürokratische Hemmnisse, die gewöhnlich geeignet sind, Ausbildung eher zu verhindern als zu fördern, zu vermeiden. Wir haben allerdings Ihr persönliches Ausbildungsverhinderungsprogramm wohlwollend zur Kenntnis genommen und hier im Internet dokumentiert.

Mit freundlichen Grüßen
<ein GF> + Stempel

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